WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN FÜR EINEN KAMMERJÄGER?
Ob Wespennester am Balkon, Bettwanzen im Schlafzimmer oder Rattenbefall im Haus: Ein Ungezieferbefall ist eine schwierige Situation.
Und wer von einem Befall betroffen ist, sollte unverzüglich handeln. Denn beispielsweise Wespen, Ratten und Kakerlaken, können nicht nur einen erheblichen Schaden im Haus verursachen, sondern oft auch lebensbedrohende Krankheiten übertragen.
Haben sie sich einmal eingenistet, vermehren sich Ungeziefer und Schädlinge oft recht schnell in der Wohnung und können damit auch ein erhebliches, gesundheitliches Risiko darstellen.
Um die unangenehmen Eindringlinge ganz loszuwerden, ist ein professioneller Kammerjäger nötig.
Je nach Art des Befalls kann die Schädlingsbekämpfung unterschiedliche Kosten hervorrufen und verschiedene Ausmaße annehmen.
- Doch wie können sich Mieter in so einer Situation richtig verhalten?
- Und wer muss die Kosten für die professionelle Bekämpfung des Schädlingsbefalls übernehmen?
- Vermieter oder Mieter?
WIE KANN MAN ALS MIETER AM BESTEN GEGEN DEN SCHÄDLINGSBEFALL VORGEHEN?
Falls Ihnen als Mieter in Ihrer Wohnung Ungeziefer auffällt, sollten Sie unverzüglich handeln. Doch wer genau die Kosten für die Beseitigung der Schädlinge übernehmen muss hängt davon ab, wie Sie sich als Mieter nach der Entdeckung der Schädlinge verhalten.
EIGENTÜMER INFORMIEREN
Wichtig: Setzen Sie als aller Erstes Ihren Vermieter, schriftlich über den Befall in Kenntnis.
BEFUND DOKUMENTIEREN
Der Befund sollte am besten genau Dokumentiert werden – vergessene Sie nicht, Ihrem Schreiben auch Fotos der Situation beizulegen.
TERMIN MIT DEM VERMIETER VEREINBAREN
Ihr Vermieter sollte sich auch ein persönliches Bild der Lage machen. Setzen Sie ihm dafür am besten eine Frist fest, innerhalb der er mit weiteren Maßnahmen aktiv werden soll (i.d.R. 3 Wochen).
KAMMERJÄGER BEAUFTRAGEN
Laut dem Mietrecht ist es die Aufgabe des Vermieters, einen professionellen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen, um gegen den Befall vorzugehen.
Achtung: Der Schädlingsbefall kann, ganz egal welche Art von Schädlingen, einen Mangel an ihrer Mietwohnung darstellen.
Einzelne Weberknechte, Spinnen, Motten oder Ameisen sind allerdings noch keine Schädlingsbefälle. Anders ist es bei Hygieneschädlingen, wie zum Beispiel Schaben und Bettwanzen oder Mäusen und Ratten. In solchen Situationen ist der Einsatz eines professionellen Kammerjägers notwendig. Dasselbe gilt auch für Marder auf dem Dachboden.
WER BEZAHLT DEN KAMMERJÄGER, FÜR DIE SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG IN DER MIETWOHNUNG
HAFTET MIETER ODER VERMIETER BEIM SCHADENSFALL
Wichtig: Teilen Sie als Mieter, Ihrem Vermieter unverzüglich einen Ungezieferbefall mit, sobald Sie in Ihrer Mietwohnung einen entdecken.
Falls Sie es unterlassen, dem Vermieter über den Befall zu informieren, müssen Sie für die anfallenden Kosten aller Maßnahmen aufkommen. Auch wenn die Mietwohnung durch Ihr Verhalten als Mieter bei einem Schädlingsbefall vorübergehend unbewohnbar wird, müssen Sie den dadurch entstandenen Schaden des Eigentümers ersetzen.
Der Eigentümer ist wiederum dafür verantwortlich, dass alle notwendigen Maßnahmen am Gebäude durchgeführt werden, damit kein Ungeziefer durch Mauerritzen, Löcher oder undichte Fensterrahmen und Türen eindringen kann.
Kommt es dabei zu Mängeln, muss der Eigentümer Ihnen als Mieter gegenüber Schadenersatz leisten. Das kann beispielsweise folgende Sachen umfassen: verunreinigte Lebensmittel, angenagte Möbel, und von Motten zerfressene Kleidungsstücke.
Sollten Sie als Mieter durch die Maßnahmen der Schädlingsbekämpfung Ihre Wohnung zeitweise verlassen müssen, ist der Eigentümer verpflichtet, Ihnen eine Ersatzunterkunft zu organisieren. Dies kann in Frage kommen, wenn die Schädlingsbekämpfung länger andauert und die Räumlichkeiten für eine gewisse Zeit gesperrt werden müssen. Auch ist der Immobilieneigentümer für die weiteren Kosten verantwortlich, wenn seine bisherigen Maßnahmen erfolglos waren.
REGELUNGEN IM MIETVERTRAG, ZUR SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG:
WICHTIGER HINWEIS:
Es gibt leider auch unter den Kammerjägern einige schwarze Schafe, die schlechte Leistungen erbringen und zusätzlich viel Geld verlangen.